Markus Auferbauer

AGB

AGB – Vermittlung (gegenüber Kunden / Firmen)

1. Vertragsgegenstand

Der Vermittler (Management-Unit Markus Auferbauer) vermittelt Keynote-Vorträge, Seminare und Erlebnisse durch die vertretenen Protagonisten. Der Vermittler kann je nach Vereinbarung die Buchung im Namen des Protagonisten abwickeln (Regelfall) oder auf eigene Rechnung einen Protagonisten vermitteln (Rolle einer Agentur).

2. Leistungen

• Vermittlung und Organisations-Unterstützung von Auftritten

• Koordination zwischen Auftraggeber und Protagonist

• Optional: Abrechnung (statt direkter Abrechnung durch den vermittelten Protagonisten)

3. Vertragsschluss

Mit schriftlicher Annahme eines Angebots (z. B. auch per E-Mail Rückbestätigung) kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

4. Vergütung & Zahlungsbedingungen

• Es gelten die im Angebot vereinbarten Honorare und Spesen.

• Zahlungen sind ohne Abzug und fristgerecht zu leisten (üblicherweise prompt, netto).

• Bei Abrechnung über den Vermittler erfolgt die Rechnungsstellung durch diesen. Zahlungs- & Stornobedingungen sind auch für diesen Fall identisch mit jenen für Aufträge, welche zur rechnungstechnischen direkten Abwicklung zwischen dem Kunden und einem Protagonisten (Regelfall) vermittelt werden.

5. Stornierung

• Stornierung bis 30 Tage vor Auftritt: 50 % des vereinbarten Honorars

• Stornierung ab 29 Tagen vor Auftritt: 100 % des vereinbarten Honorars

• Bereits angefallene Kosten (z. B. Reise, Vorbereitung) werden zusätzlich verrechnet.

6. Durchführung & Verantwortung

• Für die inhaltliche und fachliche Gestaltung des Buchungsgegenstands (Keynote, Seminar, Erlebnis o.ä.) ist allein der Protagonist verantwortlich.

• Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die konkrete Durchführung dieser Auftritte.

7. Höhere Gewalt

Bei Krankheit, Unfall oder Ereignissen höherer Gewalt wird nach Möglichkeit ein Ersatz-Protagonist angeboten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Vertraulichkeit

Alle Vertragsdetails und Kundeninformationen werden vertraulich behandelt.

9. Gerichtsstand & Recht

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Krems an der Donau, soweit gesetzlich zulässig.

AGB – Management & Vermittlung (gegenüber Protagonisten)

1. Vertragsgegenstand

Der Manager übernimmt im Auftrag des Protagonisten Leistungen in den Bereichen Management, Beratung, Positionierung, Vermarktung und Vermittlung von Auftritten (Keynotes, Seminare, Coachings, Erlebnisse).

2. Zusammenarbeit & Exklusivität

Für die Protagonisten mit Vertrag als „FOCUS PRO“ gilt: Die Zusammenarbeit erfolgt grundsätzlich exklusiv. Der Protagonist verpflichtet sich, sämtliche relevanten Auftritte über den Manager zu koordinieren, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Auftritte, die aus anderer Quelle vermittelt werden, haben unter Einbindung des Managers zu erfolgen.

Für alle anderen Vertragsformen ist ein Protagonist grundsätzlich frei, neben dem Manager Markus Auferbauer auch andere Quellen und/oder Vermittler zur Akquisition von öffentlichen Auftritten zu beschäftigen. Ist in einem solchen Zusammenhang allerdings ein Input durch den Manager gefordert und wird ein diesbezüglicher „Auftrag“ angezeigt, so wird dieser gemäß im Vertrag geregelten Konditionen (meist nach Stunden) abgerechnet.

Besteht im Vertrag zwischen dem Protagonisten und dem Vermittler ein exklusives Vertragsverhältnis, bestehen für den Protagonisten die Vorteile wie im Vertrag separat vereinbart.

3. Pflichten des Managers

• Unterstützung für die Strategische Positionierung und Vermarktung

• Kundenakquise und Vertragsverhandlung

• Angebotslegung und Abwicklung von Buchungen

• Koordination mit Auftraggebern

• Marketing- und Kommunikationsleistungen im vereinbarten Umfang

4. Pflichten des Protagonisten

• Bereitstellung von Unterlagen, Inhalten und Medienmaterial

• Termintreue und professionelle Durchführung der Auftritte

• Unterstützung der Vermarktung durch aktive Mitwirkung

• Rechnungslegung (wo dies vereinbart ist, Regelfall) und steuerliche Eigenverantwortung

5. Vergütung

• Der Manager erhält, wie im Managementvertrag vereinbart, eine monatliche Management-Fee sowie Provisionen gemäß Vereinbarung.

• Für Marketingleistungen (z.B. Präsentation auf der Web-Site des Managers auf eigenständiger Landingpage) wird – wie ebenfalls im Managementvertrag angezeigt – im Normalfall in Form einer geringen Pauschale abgerechnet

• Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Material) werden gesondert ersetzt, wenn dies vorher entsprechend angezeigt und vereinbart wurde.

6. Haftung

Der Manager haftet nicht für die Qualität der Auftritte. Ebenso haftet der Manager nicht für das Ausbleiben von Aufträgen oder für die Höhe der erzielten Umsätze. Für Schäden aus Auftritten haftet ausschließlich der Protagonist selbst.

7. Laufzeit & Kündigung

Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Managementvertrag.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen.

9. Gerichtsstand & Recht

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Krems an der Donau, soweit gesetzlich zulässig.